Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALTEMIS Consulting · Alper Altay · Kehl
Stand: März 2026
§ 1 Geltungsbereich und Unternehmereigenschaft
Diese AGB gelten für alle, auch zukünftigen Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen Alper Altay – ALTEMIS Consulting · Einzelunternehmen, Richard-Wagner-Str. 68, 77694 Kehl (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über Beratungs- und Dienstleistungen. Es gilt stets die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB.
Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, d. h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Der Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen. Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu sein.
Abweichende AGB des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Mündliche Vereinbarungen und Zusicherungen werden erst durch schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers verbindlich.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung.
Wir behalten uns vor, Aufträge abzulehnen, falls bei der Auftragsabwicklung Rechte Dritter verletzt oder gegen Gesetze verstoßen würde. In diesem Fall informieren wir den Auftraggeber unverzüglich per E-Mail.
§ 3 Leistungsgegenstand
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Projektvertrag. Der Auftragnehmer erbringt Beratungsleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Beratungsleistungen sind grundsätzlich Dienstleistungen (§ 611 BGB) und keine Werkleistungen (§ 631 BGB), sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
§ 4 Einsatz digitaler Werkzeuge und KI-gestützter Arbeitsmittel
ALTEMIS Consulting setzt zur Erbringung seiner Leistungen digitale Werkzeuge ein, darunter KI-gestützte Software zur Textverarbeitung, Datenanalyse und Visualisierung. Der Einsatz dieser Werkzeuge erfolgt unterstützend – die fachliche Einordnung, methodische Bewertung und Qualitätssicherung aller Arbeitsergebnisse liegt ausschließlich beim Berater. Kein Ergebnis wird ungeprüft an den Auftraggeber übergeben.
Der Auftraggeber wird auf Nachfrage über die im Rahmen seines Auftrags eingesetzten Werkzeuge informiert.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet:
- alle notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen rechtzeitig bereitzustellen
- einen fachkundigen Ansprechpartner zu benennen
- notwendige Entscheidungen zeitnah zu treffen
- die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen zu gewährleisten
Verzögerungen aus unterlassener Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Mehraufwände werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder vereinbarten Tagessatz. Alle Preise sind Endpreise (§ 19 UStG – Kleinunternehmerregelung).
Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB (9 Prozentpunkte über Basiszinssatz) berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Das Recht des Auftraggebers zur Aufrechnung besteht nur, wenn seine Gegenansprüche vom Auftragnehmer anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur insoweit ausüben, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Zahlungsmethode: Überweisung. Bankverbindung wird nach Auftragsbestätigung auf der Rechnung mitgeteilt.
§ 7 Fristen und Termine
Vereinbarte Termine sind verbindlich, sofern schriftlich als solche bezeichnet. Bei Verzug des Auftragnehmers ist eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen zu setzen, bevor Rücktritt oder Schadensersatz verlangt werden kann.
Falls die Nichteinhaltung einer Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Frist angemessen verlängert. Etwaige gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
§ 8 Geheimhaltung
Beide Parteien halten alle erlangten vertraulichen Informationen dauerhaft geheim und verwenden sie nur zur Vertragserfüllung. Diese Pflicht gilt auch nach Vertragsende für die Dauer von 5 Jahren.
§ 9 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle erstellten Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt. Mit vollständiger Zahlung überträgt der Auftragnehmer ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
Verwertung für andere Zwecke bedarf schriftlicher Zustimmung. Der Auftragnehmer behält das Recht zur Referenznennung, sofern keine Geheimhaltungsvereinbarung entgegensteht.
§ 10 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Der Auftragnehmer haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden und begrenzt auf den Netto-Auftragswert des betroffenen Projekts.
Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehend genannten Pflichten haftet der Auftragnehmer nicht. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
§ 11 Kündigung
Rahmenverträge können von beiden Seiten mit 4 Wochen Frist zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bereits erbrachte Leistungen sind stets zu vergüten.
§ 12 Schlussbestimmungen
Die Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Da die Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern erbracht werden, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag das Amtsgericht Offenburg. Unwirksame Bestimmungen werden durch wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform, einschließlich der Aufhebung dieses Erfordernisses.